Darf Ein Vermietet Eine Katze Verbieten

Darf ein Eigentümer bestimmen wieviele Tiere man hält ? 23.12.2009 #1. Anzeige.. , kann der vermieter eine zweite katze verbieten, wenn vermieter katzen erlaubt, sind auch hunde erlaubt?, darf vermieter zweite katze verbieten, muss ich 2. katze beim vermieter anmelden.
Darf ein vermietet eine katze verbieten. Seit 2013 gilt das Urteil des Bundesgerichtshofs, nachdem Vermieter Mietern nicht mehr grundsätzlich die Haltung einer Katze in ihrer Mietwohnung verbieten dürfen. Damals hatte eine Vermieterin gegen ihren Vermieter geklagt, der trotz einer Haustier-Verbotsklausel im Vertrag mit seinem Hund in die Wohnung eingezogen ist. Der Vermieter darf Haustiere nicht generell verbieten, eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist ungültig. Für einige Tierarten (darunter auch Hund und Katze) muss der Vermieter aber vorher gefragt werden. Theoretisch kann er die Zustimmung verweigern, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt. Andere Mieter haben bereits eine Katze. Wie bereits erwähnt, muss der Vermieter alle Mieter gleich behandeln. Halten andere Mieter also bereits eine Katze, kann er dies nicht beim nächsten Mieter verbieten. Dies wäre ein willkürliches Verbot, gegen das sich der Mieter wehren kann. Was, wenn die Katze Kratzspuren hinterlässt? Ob eine Katze in der Mietwohnung erlaubnisfrei gehalten werden darf, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Grundsätzlich ist die Kleintierhaltung von ungefährlichen und ungiftigen Tieren erlaubt und darf auch vertraglich nicht eingeschränkt werden. Abgestellt wird hier auf den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
Ein Mieter klagte auf 20min.ch über seinen Vermieter, der ihm verbieten wollte, eine Katze zu halten. Im Mietvertrag gibt es jedoch keine Klausel, die das Halten von Haustieren untersagt. Darf sich der Mieter gegen das Verbot wehren? Der Mieter schrieb das Online-Magazin an um zu fragen, ob er das H... Bei Katze_ohne_Namen sieht es da ja wieder anders aus, da diese Katzen schon seit 3 Jahren raus dürfen (auch vom Vermieter) und erst jetzt drinnen bleiben müssten. Ich find eine Anfrage beim Mieterbund auch nicht verkehrt. Es geht ja vorerst um reine Informationen und nicht darum gleich mit dem Anwaltsknüppel zu kommen. Eine Katzenallergie des Nachbarn ist kein Grund, die Tierhaltung zu verbieten. Voraussetzung ist, dass die Katze nicht in unerlaubter Weise in dieser Wohnung streunt. Für Katzen, die Freilauf gewohnt sind, ist ein Beschluss der Eigentümer, die Tiere künftig in der Wohnung zu halten, nicht zulässig. Der Vermieter möchte Robert (52) verbieten, sich eine Katze zuzulegen. Doch im Mietvertrag ist kein Verbot von Haustieren enthalten. Kann er sich gegen das Verbot wehren?
Hi, im Mietrecht sind Haustiere Hund und Katze; zu denen darf der Vemieter sich äußern. Er darf sie erlauben oder verbieten. Bei bestimmten Tieren (Giftschlangen/-Spinnen) hat er, soweit ich weiß, auch noch ein Wörten mitzureden. Eine Katze ist kein Kleintier. Grundsätzlich gilt, dass ein Vermieter die Kleintierhaltung nicht verbieten darf und vor deren Anschaffung nicht um Erlaubnis gebeten werden muss. Zu Kleintieren gehören etwa Vögel, Zierfische, Schlangen, Hamster oder auch Meerschweinchen. Wurde individuell vereinbart, dass in der Mietwohnung eine Katze nicht oder nur mit Erlaubnis des Vermieters gehalten werden darf, lautet die Antwort auf die Frage „Darf der Vermieter eine Katze verbieten?“ eindeutig „Ja“.Mieter haben den Vertrag mit der Kenntnis des Verbots bzw. der Pflicht, eine Erlaubnis einzuholen, abgeschlossen und müssen sich an die vertraglich vereinbarten. Wenn eine Katze gelegentlich miaut, ist dies zulässig. Sollte aber durch die Katze eine dauerhafte Lärmbelästigung entstehen, darf der Vermieter die Katze verbieten. 4. Verschmutzung und übermäßige Abnutzung. Eine mögliche Verschmutzung oder übermäßige Abnutzung der Wohnung kann dazu führen, dass der Vermieter Katzen verbieten darf.
Nach neuerer BGH-Rechtsprechung kann ein Vermieter nicht einfach pauschal die Tierhaltung – auch die von Katzen oder Hunden – verbieten. Es muss immer eine Abwägung erfolgen, wessen Interessen mehr Gewicht haben. Ist mit keinen Nachteilen zu rechnen, wenn sich ein Mieter eine Katze zulegt, kann der Vermieter das dann nur schwerlich verbieten. Der Vermieter kann derartige Kleintiere weder verbieten, noch hängt die Haltung von seiner Erlaubnis ab. Welche Konsequenzen das Urteil für Mieter hat, die eine Katze oder einen Hund halten. Obergeschoss legte sich eine Frau zwei kleine Hauskatzen zu und brachte am Balkon ein Katzennetz an, um ihre Fellnasen vor einem Sturz zu bewahren. Zwar existierte eine Mietvertragsklausel, wonach die Haltung von Kleintieren erlaubt wird, die Tierhaltung in den übrigen Fällen jedoch der Einwilligung der Vermieter bedarf. Gegen sie ist ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bremen anhängig, das unter dem Aktenzeichen 2 S 141/17 geführt wird. Inwieweit eine Klausel das Halten von mehreren Katzen verbieten darf, ist noch nicht abschließend durch die Gerichte geklärt. Die Beschränkung auf eine Katze ist jedoch fragwürdig.